Wir versichern, dass wir über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach
§§ 3,6 GüKG n.F. (Erlaubnis, Eurolizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung) verfügen und dass die
Erlaubnisschriften im Fahrzeug mitgeführt werden.
Unsere eingesetzten Fahrer haben sofern notwendig, die nach § 7b GüKG erforderliche Arbeitserlaubnis.
Die von uns angenommenen Transportaufträge werden zu 99,999 % mit unseren eigenen LKWs und mit unseren
Fahrern gefahren. Beim eventuellen Einsatz externer Frachtführer, werden die vorstehend beschriebenen
Pflichten ebenfalls zuverlässig erfüllt.